Nun ist schon ein Jahr vergangen, seitdem die BIG und andere Organisationen sowie viele Privatpersonen ihre Einwendungen gegen die Kahlschlag-Pläne des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) bei der Stadt Mannheim eingereicht haben. Was ist seitdem passiert? Und wie geht es weiter?

Diese und andere Fragen werden uns immer wieder gestellt. Heute wollen wir einige dieser Fragen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie beantworten:

Zeichnet sich schon eine Entscheidung ab?  Oder gibt es im Hintergrund sogar bereits einen Deal zwischen der Stadt Mannheim und dem RP, wie im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl von einigen Medien und Politikern behauptet wurde?

Von einem Deal ist uns nichts bekannt. Wir halten das nach unseren Gesprächen mit Vertretern der Stadt und mit Mitgliedern des Gemeinderats auch für äußerst unwahrscheinlich. Der Stand ist also unverändert, es liegen noch alle Optionen auf dem Tisch.

Oberbürgermeister Specht hat nun beim Neujahrsempfang 2024 der Stadt Mannheim am 6. Januar 2024 geäußert, dass er zuversichtlich ist, dass das Planfeststellungsverfahren bereits in den nächsten Wochen zugunsten einer Hochwasserschutzwand modifiziert wird.

Was ist mit meiner Einwendung passiert?

Die Einwendungen liegen noch bei der Stadt Mannheim. Sie sind noch nicht an das RP weitergegeben worden. Grund dafür ist zum einen sicherlich die hohe Zahl der Einwendungen. Es dürfte aber auch eine Rolle spielen, dass sehr viele dieser Einwendungen gut begründet, fachkundig und substantiell sind. Viel Arbeit für die Verantwortlichen bei der Stadt!

Wie stehen die Chancen für den Baumerhalt?

Aus unserer Sicht nach wie vor gut. In einem ähnlich gelagerten Fall, dem Planfeststellungsverfahren zum Polder Bellenkopf/Rappenwört in Rheinstetten, haben zwei namhafte Gutachter vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eine Spundwandlösung als vorteilhaft gegenüber dem vom RP favorisierten Erddamm dargelegt. Das Besondere: Einer dieser beiden Gutachter war vom RP beauftragt worden und hat sich 2019 in einer Sitzung des Gemeinderats für die Erdbaulösung ausgesprochen! Der andere ist Dr. Ronald Haselsteiner, dessen Gutachten für die Stadt Mannheim ganz in unserem Sinne ausgefallen ist.

Der VGH hat den Planfeststellungsbeschluss zu diesem Polder mittlerweile als rechtswidrig zurückgewiesen. Dabei ist das Gericht der Argumentation der Gutachter gefolgt. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen Polder muss nun entsprechend korrigiert und ergänzt werden, wobei die baumschonende Alternative einer Hochwasserschutzwand gegen die Erddammlösung des RP abzuwägen ist.

Wie geht es nun weiter?

Bei normalem Ablauf des Planfeststellungsverfahrens würde die Stadt Mannheim die Einwendungen an das RP zur Bearbeitung übergeben. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens sehen wir zwei Möglichkeiten:

  1.  Das RP bleibt beim ursprünglichen Planfeststellungsantrag, weil es auch nach Auswertung der Einwendungen keinen substantiellen Änderungsbedarf sieht. Dann kommt es zu einem sogenannten Erörterungstermin, in dem das RP auf die wesentlichen Einwendungen eingeht und Fragen beantwortet.  
    Nach der aktuellen vorgenannten Entscheidung des VGH und erst recht angesichts der aktuellen Äußerung unseres Oberbürgermeisters halten wir dies nicht für wahrscheinlich.
  2. Das RP modifiziert den Planfeststellungsantrag und erweitert ihn um eine sachgerechte Berücksichtigung der Variante „Hochwasserschutzwand“. Unserer Ansicht nach müsste dies zur Favorisierung dieser Sanierungsmethode führen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das RP dennoch diese Alternative verwirft und mit seinen bisherigen Argumenten an seiner Kahlschlagvariante festhält. Jedenfalls wäre dann ein geänderter Antrag zu stellen und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren müsste nochmals durchgeführt werden.

In beiden Fällen wird die  bei der Stadt Mannheim angesiedelte Untere Wasserbehörde, die in diesem Verfahren als Genehmigungsbehörde fungiert, einen Planfeststellungsbeschluss fassen, also eine Entscheidung über den Antrag des RP treffen.

Wann wäre der Erörterungstermin?

Sollte ein Erörterungstermin erforderlich sein, weil das RP nicht substantiell von seinen Plänen abrückt, wird er wahrscheinlich nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2024 stattfinden. Wir stützen unsere Vermutung auf die Quantität und Qualität der Einwendungen und auf unsere bisherigen Erfahrungen in diesem Verfahren.

Wie erfahre ich vom Erörterungstermin?

Durch eine öffentliche Bekanntmachung. Natürlich informieren wir Sie über unsere bewährten Kanäle (Mail, Facebook und auf unserer Webseite www.big-lindenhof.de).

Muss ich mich auf den Erörterungstermin vorbereiten?

Momentan brauchen sie nichts zu unternehmen, es wäre aus den oben genannten Gründen noch zu früh. Auch zu diesem Punkt werden wir Sie informieren.

Was kann ich bis zum Erörterungstermin für den Rheindamm und den Erhalt der Bäume noch tun?

Halten sie das Thema Rheindamm, insbesondere den Baumerhalt, bei Ihren Interessenvertretern im Gemeinderat und bei der Stadt im Bewusstsein.

Im nächsten Jahr sind Gemeinderatswahlen! Fühlen Sie den Kandidatinnen und Kandidaten auf den Zahn, machen Sie ihnen bei jeder sich bietenden Gelegenheit klar, wie wichtig für uns alle die Erhaltung dieses wertvollen Naherholungsgebiets ist.

Wird es zu einer Klage kommen?

Das lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht beantworten. Es hängt wie oben beschrieben von der Reaktion des RP auf die Einwendungen und anschließend von der Entscheidung der Genehmigungsbehörde ab. Wir hoffen zwar, dass das RP zur Vernunft kommt und eine Klage nicht notwendig sein wird, halten uns mit Partnern und Experten aber für mögliche rechtliche Schritte bereit.

Was kann ich im Falle einer Klage tun?

Sie können selbst Klage einreichen, wenn Sie unmittelbar betroffener Anwohner sind. Ansonsten sind nur Umweltverbände klageberechtigt.

Veröffentlicht am 19. Dezember 2023

Ihr Ansprechpartner:

Marc-Oliver Kuhse

Marc-Oliver Kuhse

Funktion: BIG Stellvertretender Vorsitzender

Kontakt: Marc.Kuhse@BIG-Lindenhof.de