23.01.24 Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat am Dienstag in einer Presseinformation mitgeteilt, dass es nun doch die Variante einer selbsttragenden statischen Spundwand prüfen wird. Diese Entscheidung kann als Reaktion auf ein Schreiben der bei der Stadt Mannheim angesiedelten Planfeststellungsbehörde gewertet werden. Sie hatte darin das RP aufgefordert, die Planung dahingehend nachzubessern. Wir haben darüber am 10. Januar 2024 berichtet.

Wir begrüßen die Überarbeitung der im Februar 20213 erstmals vom RP vorgelegten Pläne. Angesichts der jüngsten Entwicklung erwarten wir, dass die Prüfung sich auf eine Hochwasserschutzwand bezieht, wie sie auch in der DIN beschrieben ist und den „anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Eine Hochwasserschutzwand kann in den vorhandenen Damm eingebracht werden und hat minimale Eingriffe in den Baumbestand zur Folge.

Nach der Pressemitteilung des RP soll Gegenstand der erweiterten Prüfung eine selbsttragende Spundwand „in Verbindung mit einem Dammverteidigungsweg“ sein. In einem Verfahren vor dem VGH BW für den ähnlichen Fall in Rheinstetten haben beide Sachverständigen Dr. Ronald Haselsteiner als auch Dr. Andreas Bieberstein übereinstimmend festgestellt, dass eine Hochwasserschutzwand keinen zusätzlichen Dammverteidigungsweg benötigt, sondern der vorhandene Deichkronenweg ausreichend ist. Damit haben sie bestätigt, dass auf diese Weise optimaler Hochwasserschutz und maximaler Baumerhalt ermöglicht werden. Wir sind daher optimistisch, dass das RP diesen in Mannheim bereits vorhandenen Deichkronenweg dafür auslegen wird.

Wie lange es nun dauert, bis die Behörde den korrigierten Plan einreichen wird und ob dann in Mannheim am Ende tatsächlich auch ein Gerichtsverfahren zur Klärung noch streitiger Fragen notwendig sein wird, ist noch offen. Sicher ist jedenfalls, dass die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin gedulden und noch eine Weile auf die schon 2017 angekündigte Dammsanierung werden warten müssen.

Wir begrüßen sehr, dass das RP eine durchgehende selbsttragende Spundwand prüft und erwarten, dass die Prüfung sich auf eine Hochwasserschutzwand bezieht, wie sie auch in der DIN beschrieben ist und den „anerkannten Regeln der Technik“ entspricht.
Im aktuellen Verfahren vor dem VGH B-W haben beide Sachverständige übereinstimmend festgestellt, dass eine Hochwasserschutzwand keinen Dammverteidigungsweg benötigt. Eine Hochwasserschutzwand kann in den vorhandenen Damm eingebracht werden und hat minimale Eingriffe in den Baumbestand zur Folge.

Veröffentlicht am 23. Januar 2024

Ihr Ansprechpartner:

Marc-Oliver Kuhse

Marc-Oliver Kuhse

Funktion: BIG Stellvertretender Vorsitzender

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