Am 24. Juli 2018 haben Ulrich Holl und Wolf-Rainer Lowack von der Bürger-Interessen- Gemeinschaft (BIG) Lindenhof dem Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Dr. Peter Kurz, 21.988 Unterschriften von Bürgern überreicht, die an den OB eine dringende Bitte richten:
Lassen Sie Alternativen zu der geplanten Vernichtung von mehreren tausend Bäumen durch einen unabhängigen Gutachter auch unseres Vertrauens prüfen!
Anlässlich dieser Übergabe informieren wir Sie über die wesentlichen Eckpunkte unserer Position:
- Im Zuge der geplanten Sanierung des Mannheimer Rheinhochwasserdamms, die wir grundsätzlich begrüßen, sollen auf und entlang des Damms auf einer Länge von ca. 3,5 km mehrere tausend Bäume vernichtet werden.
- Als Begründung führt das Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) Erfahrungen mit den Hochwasserkatastrophen an Oder (1997) und Elbe (2002) sowie die DIN 19712 („Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“) an. Die DIN 19712 verbiete Gehölze auf Dämmen und sei verbindlich.
- Diese Darstellung ist nicht richtig: Nach Auskunft des Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) haben die Normen nur Empfehlungscharakter, es sei denn, sie seien gesetzlich verankert, was hier nicht der Fall ist.
- Auch der plötzliche Sinneswandel des RP wirft Fragen auf: In all den Jahren nach der erstmaligen Veröffentlichung der DIN 19712 (1997) wurden die Bäume auf unserem Damm bei den jährlichen Dammbegehungen vom RP nie beanstandet und noch 2017 hat die Stadt Mannheim in der geplanten baumfreien Zone junge Eichen gepflanzt. Der Hinweis des RP, man sei erst durch die Novellierung der DIN 19712 im Jahr 2013 zur Beseitigung der Bäume verpflichtet, stimmt nicht: Bereits in der Ursprungsfassung der Norm aus dem Jahr 1997 wurden Bäume auf Dämmen als „grundsätzlich nicht zulässig“ bezeichnet.
- Mit der Vernichtung von mehreren tausend Bäumen würde ein Naturschutz- und Naherholungsgebiet von unschätzbarem Wert unwiderruflich geschädigt werden. Eine Entscheidung dieser Größenordnung darf nicht auf der Basis einer so dünnen und abstrakten Begründung, wie sie das RP liefert, getroffen werden.
- Beispiele in anderen Teilen Deutschlands (Stör-Wasserstraße, Landwehrkanal in Berlin, Rheindeich bei Neuss) haben gezeigt, dass es auch jenseits der DIN 19712 Lösungen gibt, durch die wertvoller Baumbestand erhalten werden kann. Diese Beispiele sind natürlich – wie auch die vom RP genannten Katastrophen an Oder und Elbe – nicht unmittelbar auf den einzigartigen Mannheimer Rheinhochwasserdamm übertragbar. Aber sie zeigen, dass es sich lohnt, nicht nach Schema F vorzugehen, sondern Vernunft walten zu lassen und individuelle Lösungen zu prüfen.
- Ein vom RP in Aussicht gestelltes Gutachten durch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) weckt hier wenig Hoffnungen: Das Gutachten soll „DIN-konform“ nur die aktuelle Planung auf mögliche Optimierungen untersuchen (Armin Stelzer, RP, 13.7.18). Die grundsätzliche Frage nach möglichen Alternativen soll nicht untersucht werden.
- Daher richten wir die dringende Bitte an unseren Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: Beauftragen Sie ein ergebnisoffenes Gutachten und binden Sie uns in Auswahl, Briefing und Begleitung des Gutachters ein. Nur so lässt sich Vertrauen herstellen. Potentielle Gutachter, die wir hierzu ins Gespräch bringen würden, haben uns klar signalisiert, dass sie Chancen für einen Baumerhalt sehen, aber ihr Gutachten auch zu einem negativen Ergebnis kommen könnte.
- Andere Städte in Baden-Württemberg, wie zum Beispiel Rheinstetten, stellen sich in einer ähnlichen Situation hinter ihre Bürger und beziehen in der Frage des Baumerhalts klar Stellung gegen den Wunsch des RP, im Zusammenhang mit einer Dammsanierung Bäume zu vernichten. Warum sollte unsere Stadt dann nicht wenigstens ein ergebnisoffenes Gutachten in Auftrag geben?