12.08.2025 | In unserem letzten Newsletter vom 05.07.2025 haben wir auf ein Treffen des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) mit der Wasserwehr und dem Katastrophenschutz der Stadt Mannheim hingewiesen. Das Protokoll dieser Sitzung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und liegt uns nun vor. Kurz: es bestätigt unsere bisherige Einschätzung zur neuen Positionierung des RP beim Thema Hochwasserschutzwand.
Durchgängige Hochwasserschutzwand wird als Variante nachgereicht
Seit Anfang 2024 prüft das Regierungspräsidium eine durchgängige, selbsttragende Spundwand als Variante zum ursprünglichen Plan eines Erddamms, der den Verlust mehrerer Tausend Bäume bedeutet hätte. Um zu vermeiden, dass das gesamte Verfahren neu eingeleitet werden muss und weiter in die Länge gezogen wird, soll der ursprüngliche Antrag aus dem Jahr 2022 jedoch nicht zurückgezogen werden. Vielmehr ist beabsichtigt, ihn um die vom RP früher als „BIG-Variante“ titulierte und abgelehnte Variante einer Hochwasserschutzwand zu ergänzen. Die bisherigen Einwendungen gegen den „alten“ Plan werden dabei berücksichtigt.
Es wird also eine überarbeitete Version im Planfeststellungsverfahren nachgereicht. Wichtig: Nur diese wird dann öffentlich bekannt gemacht und Gegenstand eines weiteren Einwendungsverfahrens sein!
Baumbestand bei dieser Variante weitgehend gerettet
Bisher war eine Kombination aus Erddamm mit innenliegender Dichtwand geplant, mit einer von der DIN 19712 geforderten dauerhaften baumfreien Zone. Wenn jedoch eine statisch selbsttragende Spundwand umgesetzt wird, ist diese baumfreie Zone nicht mehr notwendig. Lediglich für die Einrichtung der Baustelle und in der Sanierungsphase sind einzelne Eingriffe in den Baumbestand erforderlich.

Im Bereich der Kleingärten (s. Bild) gibt es bereits seit 2019 Planungen des RP, die Spundwand auf die Landseite zu verlegen. Damit kann die schöne Bergahornreihe wahrscheinlich erhalten werden. Dies wird nun im Protokoll nochmals bestätig
Breiter „Dammverteidigungsweg“ nach DIN trotzdem noch erforderlich?
Das RP und die Stadt Mannheim sind sich außerdem einig, dass auf dem Damm ein Weg für die Unterhaltung benötigt wird, der auch im Einsatzfall von Feuerwehr und Katastrophenschutz genutzt werden kann. Im Normalfall soll der Weg wie bisher als Fuß- und Fahrradweg für die Bevölkerung dienen.
Laut RP beträgt die DIN-Vorgabe für die Breite eines solchen Weges 3 Meter plus jeweils 75 Zentimeter Bankett auf beiden Seiten, das heißt insgesamt sollte der Weg 4,50 Meter breit sein.
Apropos DIN:
Während das RP bei einer selbsttragenden Spundwand nun akzeptiert, dass die DIN 19712 keine baumfreie Zone vorschreibt, hält es noch immer an der Bezeichnung „Dammverteidigungsweg“ fest. Es verweist hier sogar auf die Regelungen für „Flussdeiche“. Dass aber alle Regelwerke und Leitlinien zur Deichverteidigung nicht für Hochwasserschutzwände gelten, hat auch Dr. Haselsteiner in seinem Gutachten für die Stadt bestätigt.
Im Ergebnis ändert das aber nichts, denn dies entspricht auch den aktuellen Standardwegbreiten der Stadt Mannheim für Unterhaltungswege. Und das ist auf dem Damm bereits heute fast durchgängig gegeben. (Bild unten)
Aber muss dieser Weg wirklich von 30-Tonnern befahren werden können? Macht das überhaupt einen Unterschied beim Aufbau? Fragen, die wir mit der Stadt und dem RP noch klären wollen. Das RP wird hierzu in Kürze weitere Informationen liefern.
