| DEICH IN ERDBAUWEISE | ANGEBÖSCHTE HOCHWASSERSCHUTZWAND | |
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| Vertreter | Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) | Bürger-Interessen-Gemeinschaft Lindenhof (BIG) |
| Expertise | Dr.-lng Andreas Bieberstein, Karlsruher Institut für Technologie, Weitere diverse Berater, | Dipl.-Ing. Christian Schmidt, Krebs und Kiefer, Dr.-lng. Bertold Treiber, Rheinstetten |
| Vorgehen | Beseitigung des Baumbestands, Abtragen des bestehenden Damms, Aufbau eines neuen Damms, partielles Einbringen von Spundwänden | Einbringen einer selbst-tragenden, durchgängigen Spundwand in den bestehenden Damm, der als „Anböschung“ vollständig erhalten bleibt |
| Nutzung von Spundwänden | Zur zusätzlichen Sicherung nur dort, wo der Damm wegen angrenzender Bebauung schmaler sein muss | Durchgängig und so bemessen, dass die Belastungen voll von der Spundwand aufgenommen werden |
| Dammverteidigungsweg | Erforderlich wegen Verwundbarkeit von Dämmen in Erdbauweise und von DIN 19712 vorgeschrieben | Nicht erforderlich, da Hochwasserschutzwand nicht brechen oder durchsickern kann. Nach DIN 19712 daher auch nicht erforderlich. Zugang und Zufahrt auf Betriebsweg jederzeit möglich |
| Bäume nach DIN 19712 | nicht zulässig | zulässig |
| Auswirkungen auf die Natur | Vollständiger Verlust des Baumbestandes | Mindestens 80 Prozent der Bäume bleiben erhalten |
| Sicherheit vor Hochwasser | Hoch | Sehr hoch |
| Geschätzte Bauzeit | 4-5 Jahre | 12·18 Monate |
| Basis für Kostenkalkulation | Abtragen des bestehenden Damms. Aufbau eines neuen Damms, partielles Einbringen von Spundwänden, Ausgleichsmaßnahmen für Baumverlust, rechtliche Auseinandersetzungen | Einbringen einer selbst tragenden, durchgängigen Spundwand in den bestehenden Damm |