DEICH IN ERDBAUWEISEANGEBÖSCHTE
HOCHWASSERSCHUTZWAND
VertreterRegierungspräsidium Karlsruhe (RP)Bürger-Interessen-Gemeinschaft Lindenhof (BIG)
ExpertiseDr.-lng Andreas Bieberstein,
Karlsruher Institut für Technologie,
Weitere diverse Berater, 
Dipl.-Ing. Christian Schmidt, Krebs und Kiefer,
Dr.-lng. Bertold Treiber, Rheinstetten
VorgehenBeseitigung des Baumbestands,
Abtragen des bestehenden Damms,
Aufbau eines neuen Damms,
partielles Einbringen von
Spundwänden
Einbringen einer selbst-tragenden,
durchgängigen Spundwand in den
bestehenden Damm, der als „Anböschung“
vollständig erhalten bleibt
Nutzung von SpundwändenZur zusätzlichen Sicherung nur dort,
wo der Damm wegen angrenzender
Bebauung schmaler sein muss
Durchgängig und so bemessen, dass die
Belastungen voll von der Spundwand
aufgenommen werden
DammverteidigungswegErforderlich wegen Verwundbarkeit
von Dämmen in Erdbauweise und von
DIN 19712 vorgeschrieben
Nicht erforderlich, da
Hochwasserschutzwand nicht brechen oder
durchsickern kann. Nach DIN 19712 daher
auch nicht erforderlich. Zugang und Zufahrt
auf Betriebsweg jederzeit möglich
Bäume nach DIN 19712nicht zulässigzulässig
Auswirkungen auf die NaturVollständiger Verlust des BaumbestandesMindestens 80 Prozent der Bäume bleiben erhalten
Sicherheit vor HochwasserHochSehr hoch
Geschätzte Bauzeit4-5 Jahre12·18 Monate
Basis für KostenkalkulationAbtragen des bestehenden Damms.
Aufbau eines neuen Damms,
partielles Einbringen von
Spundwänden,
Ausgleichsmaßnahmen für
Baumverlust, rechtliche
Auseinandersetzungen
Einbringen einer selbst tragenden,
durchgängigen Spundwand in den
bestehenden Damm
Veröffentlicht am 23. Februar 2021

Ihr Ansprechpartner:

Marc-Oliver Kuhse

Marc-Oliver Kuhse

Funktion: BIG Stellvertretender Vorsitzender

Kontakt: Marc.Kuhse@BIG-Lindenhof.de