Die Erzeugung von Fernwärme durch Kohle im GKM wird in absehbarer Zeit enden. Die Wärmeerzeugung soll teilweise zu etwa einem Drittel durch Geothermie ersetzt werden. Die ersten Tiefenbohrungen könnten 2024 beginnen. 2026 könnte das erste Geothermiekraftwerk betriebsbereit sein. Die Standorte der geplanten drei Bohrstellen im Süden Mannheims und mindestens zwei bis drei im Norden Mannheims können bereits Ende dieses Jahres feststehen, wenn insgesamt 20 Millionen Messdaten ausgewertet sind. Die Planungen und Vorbereitungen laufen bereits; an Aufklärung mangelt es jedoch, kritisiert die Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG) Lindenhof.
Geothermie ist noch mit vielen Risiken behaftet
Die bisherigen Aktivitäten im Bereich Geothermie der letzten Jahre im Oberrheingraben und darüber hinaus verschaffen uns einen guten Überblick darüber, was uns sowohl von Seiten der Betreiber als auch von Seiten der betroffenen Bevölkerung zu erwarten hat.
Der Oberrheingraben ist ein Gebiet vermehrter Seismizität. Erdbeben gibt es bereits ohne Geothermie, in der Regel von geringer Stärke. Durch den Betrieb von Geothermieanlagen steigt das Erdbebenrisiko erheblich. Daher müssen wir nicht nur darauf vorbereitet sein, sondern auch konstruktiv daran mitwirken, dass diese und weitere bisher bekannte negative Auswirkungen dieser Technologie nicht auftreten. In jedem Fall muss wenigstens eine ausreichende finanzielle Absicherung der Grundeigentümer und Kommunen von Seiten der
Betreiber gegen Gefahren und Risiken sichergestellt werden.
Was können diese Gefahren und Risiken sein?
Geothermie kann, neben den zweifelsohne positiven Effekten, für unsere Region auch bedeuten:
- Gefahr von Erdbeben, Hebungen und Senkungen (Beispiele für Schäden an Häusern gibt es zahlreich in Landau). Bereits nach Rütteltests, die im Vorfeld durchgeführt wurden, um eine 3D-Karte des Untergrunds zu erstellen, sind Schäden aufgetreten: im Mannheimer Süden gemeldete 127, im Mannheimer Norden 83, so auch schon früher in Brühl und jetzt auch in Schwetzingen und Plankstadt;
- Gefahr für Infrastruktur (Leitungen für Gas, Wasser, Erdwärme, Gasspeicher);
- Erhöhte Radon-Werte in den Kellerräumen und an den Rändern der Bruchzonen an der Erdoberfläche; Radon ist ein radioaktives Gas und hauptverantwortlich für Lungenkrebs und Erkrankungen der Bronchien;
- Gefahr von Bodenverunreinigung durch Chemikalien bei Unfällen, z.B. im Rahmen der Lithiumförderung;
- Leckagen: Austritt des gefährlichen Tiefenwassers (Borsäure, Schwefelwasserstoff, Radiumsäure, Blei etc.) mit dem Risiko, in Grundwasser führende Schichten zu gelangen (Landau 2014, Insheim 2017, Bellheim 2016);
- Entsorgung der radioaktiv-kontaminierten Teile (Pumpen, Rohre etc.) ist nicht geklärt.
Es gibt so gut wie kein kommerziell genutztes Geothermie-Projekt im Oberrheingraben, das ohne signifikante Störungen betrieben wird. Die Risiken, die sich dort bereits realisiert haben, haben beispielsweise in der Stadt Basel zum Abbruch der Geothermie-Aktivitäten geführt.
Wer steckt hinter den Plänen?
Die Firmen GeoHardt GmbH (Geothermie) für den Süden Mannheims und Vulcan GmbH (Geothermie mit Lithiumförderung) für den Norden Mannheims sollen bei uns die Geothermie umsetzen.
Die GeoHardt GmbH, ein Unternehmen von EnBW und MVV, also ein Unternehmen, in welchem auch die Stadt Mannheim über die MVV mit im Boot sitzt, sollte hier neben den Vorteilen über mögliche Risiken informieren. Weiterhin ist zu klären, wie die genannten Risiken ausgeschlossen werden können und wer Gefahren und Risiken im Schadensfall voll absichert. Die bisherigen Äußerungen dazu, u.a. im Abschlussbericht eines von der GeoHardt veranstalteten „Dialogforums“ vom 16.03.2023, erfüllen diese Kriterien nicht. Es sollte ein
Sicherungsfond gebildet werden, vergleichbar dem, der seit 100 Jahren im Steinkohlebergbau existiert und bereits in der Flach-Geothermie übernommen wurde.
Wer haftet für wahrscheinlich auftretende Schäden?
Bestehende Haftpflichtversicherungen der Betreiber sind mit einer Höchstsumme von 20 Millionen Euro pro Projekt bei weitem nicht ausreichend.
Das Land Baden-Württemberg, welches die Vorhaben zu genehmigen hat, hat eine Landesbürgschaft für etwaige Schadenersatzansprüche bereits im Vorfeld abgelehnt.
- Wer übernimmt die Verantwortung, wenn Errichtung und Betrieb von Geothermieanlagen in die Hände privater Unternehmen gegeben werden, die als GmbH nur über beschränktes Haftungskapital verfügen?
- An welche Voraussetzungen werden entsprechende Genehmigungen geknüpft?
Es gibt viele offene Fragen, die nach Meinung der BIG einer zufriedenstellenden Antwort bedürfen, um in Mannheim der Geothermie doch noch verantwortbar zum Durchbruch zu verhelfen. Aktuell treibt man ein Projekt voran, ohne die Risiken nachweislich im Griff zu haben oder sie finanziell absichern zu können.
Hier finden Sie die Präsentation der BIG zur Geothermie
BIG-Lindenhof – Stand 05.07.2023