… setzt die unglaubwürdige Argumentation zur Rheindammsanierung leider fort und beharrt auf ihrer Meinung.
Was ist passiert?
Zuletzt hatte das Umweltministerium in einem Schreiben vom August 2021 die Sicherheit der von der BIG vorgeschlagenen Hochwasserschutzwand mit dem absurden Argument einem „spontanen Versagens“ in Frage gestellt. Wir haben in unserer letzten „Neuigkeit“ darüber berichtet.
Auf die „kleine Anfrage“ des FDP/DVP-Landtagsabgeordneten Klaus Hoher Ende 2021, wie viele Fälle von beschädigten Hochwasserschutzwänden es denn in Baden-Württemberg in den vergangenen 20 Jahren gegeben habe, musste unsere Umweltministerin Thekla Walker zugeben: Keine! Zitat: „Da Hochwasserschutzwände als Sonderbauweisen in Baden-Württemberg bisher nur vereinzelt … errichtet wurden, konnten … keine Schadensfälle an Hochwasserschutzwänden dokumentiert werden.“
Und auf die Frage, wie es in anderen Bundesländern aussehe, antwortete sie: „Eine detaillierte Abfrage bei anderen Bundesländern zu aufgetretenen Schäden an Hochwasserschutzwänden war mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Eine Auflistung und Angaben zu den Folgen in anderen Bundesländern ist daher nicht möglich.“
Schade. Mit anderen Worten: Es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall einer beschädigten Hochwasserschutzwand, auf die das Umweltministerium seine diskreditierende Bewertung stützen könnte.
Wir bleiben also dabei: Eine durchgängige, selbsttragende Spundwand im bestehenden Damm ermöglicht weitgehend den Erhalt des Baumbestands auf dem Mannheimer Rheinhochwasserdamm – und ist sicherer als der vom Land favorisierte Erdbau-Damm.