> Rheinhochwasserdamm: Aktuelles

Am 17. Januar 2023 haben wir zusammen mit dem NABU, dem BUND und weiteren Initiativen und Umweltverbänden unsere Einwendungen gegen die Kahlschlagpläne des Regierungspräsidiums Karlsruhe der Mannheimer

Umweltdezernentin Diana Pretzell übergeben.
Sie können unser Einwendungsschreiben samt allen sachverständigen Stellungnahmen hier nachlesen.

BIG-Einwendungsschreiben

BIG Anlage 1 Dr. Schreiber
BIG Anlage 2 Dr. Arnold Fledermäuse
BIG Anlage 3 Dr. Ziesling Wald
BIG Anlage 4 Dr. Wessolly Bäume
BIG Anlage 5 Schmidt, K&K Machbarkeitsstudie
BIG Anlage 6 Dr. Treiber an BM Kubala 2020
BIG Anlage 7 Rosport Spundwände 1
BIG Anlage 8 Naji Al-Arja Spundwände 2
BIG Anlage 9 Stüber Überblick HW-Schutzsysteme






Maßgeblich beteiligt bei der Erstellung war unser Rechtsanwalt Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz in Karlsruhe, ein erfahrener Umweltrechtler, der uns seit 2019 begleitet. Zwei Jahre später hat er auch die Vertretung der Gemeinde Rheinstetten im Klageverfahren gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim übernommen. Aus diesem Verfahren ist er mit der rechtswidrigen Planung des Regierungspräsidiums und speziell mit dem Thema des Baumerhalts mittels einer Hochwasserschutzwand bestens vertraut.

Sehr erfreulich ist, dass der Gemeinderat in der anschließenden AUT-Sitzung parteiübergreifend ohne Gegenstimme für die Erhebung eigener Einwendungen durch die Stadt Mannheim gestimmt hat. Ein großer Erfolg: Denn damit hat die Stadt ihre Klagebereitschaft signalisiert und für alle Fälle ihre Klagebefugnis gesichert.

Insgesamt haben fast 5.500 Bürgerinnen und Bürger ihre Einwendungen fristgerecht bei der Stadt eingereicht. Bitte beachten Sie: Die Einwendungsfrist ist am 19.01.2023 abgelaufen. Nach diesem Datum eingehende Einwendungsschreiben konnten nicht mehr berücksichtigt werden.

Im nächsten Schritt werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen von der Unteren Wasserbehörde bei der Stadt Mannheim in einem öffentlichen Termin mit dem Regierungspräsidium, den betroffenen Behörden und all denjenigen, die Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Bis dahin werden Monate vergehen. Der Erörterungstermin wird dann vorher öffentlich bekannt gemacht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.