> Schreiben Sie Einwendungen bis 19. Januar 2023

>> Mit dieser Formulierungshilfe ist es ganz leicht <<

Am 20. Oktober 2022 war es so weit. Die Offenlegung der Planungsunterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Sanierung des Mannheimer Rheindamms – und damit die für uns alle wichtige Phase der Bürgerbeteiligung hat begonnen! Einwendungen können bis 21. Dezember 2022 eingereicht werden.
Update: Am 7.12.2022 hat die Stadt bekannt gegeben, die Frist bis 19. Januar 2023 zu verlängern. Verbunden mit der Hoffnung auf möglichst viele Einwendungen.

Was bedeutet das für Sie?

Die detaillierten Planunterlagen werden nun bis einschließlich 21. November 2022 im Internet auf der Seite der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/rheindamm veröffentlicht und können über den Link dort eingesehen und heruntergeladen werden. Sie werden auch physisch in Aktenordnern im Technischen Rathaus im Lindenhof (Glücksteinallee 11) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr ausgelegt. Eine Anmeldung zur Einsicht ist nicht nötig.

Bis zum 21. Januar 2023 können Sie all Ihre Einwände gegen das baumvernichtende Konzept.

Wer kann Einwendungen erheben?

Grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihren Belangen durch den geplanten Kahlschlag betroffen fühlen. Sie müssen dazu nicht in den hinter dem Damm liegenden Wohngebieten, auch nicht in Mannheim, wohnen! Auch Kinder ab 7 Jahren, auch Kindergärten, Schulen, andere Bildungseinrichtungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die z.B. ihre Pausen dort verbringen oder durch den Baulärm erheblich gestört wären, uvm.

Warum sollten Sie Einwendungen erheben?

Weil dies die einzige und sehr sinnvolle Möglichkeit der Bürgerbeteiligung ist. Die Planfeststellungsbehörde in Mannheim sollte so umfassend wie möglich darüber informiert werden, welche Gefahren und Beeinträchtigungen aufgrund der derzeitigen Planung von Ihnen befürchtet werden, damit sie dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen kann. Das Erheben von Einwendungen verpflichtet zu nichts und kostet nichts! Außerdem können Sie sich auf diese Weise vorsorglich das Recht zu einer eventuell für Sie in Betracht kommenden Klage gegen das Projekt sichern. Und schließlich eröffnet Ihnen dies die Möglichkeit der Teilnahme am späteren offiziellen Erörterungstermin.

Wie können Sie Einwendungen erheben?

Wichtig ist, dass Sie Ihre Einwendungen schriftlich (ggf. auch handschriftlich) formulieren und entweder per Post schicken oder persönlich im Technischen Rathaus abgeben. Falls Sie die spätere Wahrnehmung Ihrer Rechte sichern möchten, denken Sie bitte an die Beweisbarkeit mittels Kopie und Übersendung per Einschreiben. Im Technischen Rathaus wird keine Empfangsbestätigung erteilt, sodass Sie die persönliche Abgabe bei Bedarf nur durch einen Zeugenbeweis bestätigen können.

Was können Sie als Einwendungen erheben?

Zunächst sollten Sie Ihre persönlichen Beeinträchtigungen, die sich aus den Folgen der vom Regierungspräsidium geplanten Erdbauweise ergeben, vortragen. Ob sich daraus für Sie auch eine spätere Klagebefugnis ableiten lässt, ist jetzt nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass Sie möglichst umfassend all Ihre Belange, in denen Sie betroffen sein könnten, vortragen.

Ebenso können und sollten Sie auch allgemeine Interessen, die sich aus Natur-, Klima- und Umweltschutz ergeben, vertreten.

Nehmen Sie dabei Bezug auf die öffentlich ausgelegten Unterlagen und nennen Sie Ihr Ziel: Sicherer Hochwasserschutz unter Baumerhalt und Verhinderung einer Sanierung in der Form, die den Verlust der Bäume zur Folge hätte.

Unseren Entwurf können Sie dabei als Formulierungshilfe für Ihr individuelles Schreiben verwenden. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur beispielhaft und keinesfalls abschließend, sondern nur als stichwortartige Benennung einzelner Gründe zu verstehen ist! Sie können sie auch in dieser Kürze übernehmen, das ist besser, als gar nichts zu tun. Wünschenswert wären natürlich weitere Ausführungen und Argumente – je nach betroffenen Interessen, Kenntnisstand und Möglichkeiten.

Von unserer Seite wird es dazu weitere Informationsveranstaltungen geben.