Vertreter | Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) | Bürger-Interessen-Gemeinschaft Lindenhof (BIG) |
Expertise | Dr.-Ing Andreas Bieberstein, Karlsruher Institut für Technologie Weitere diverse Berater | Dipl.-Ing. Christian Schmidt, Krebs und Kiefer Dr.-Ing. Bertold Treiber, Rheinstetten |
Vorgehen | Beseitigung des Baumbestands, Abtragen des bestehenden Damms, Aufbau eines neuen Damms, partielles Einbringen von Spundwänden | Einbringen einer selbst-tragenden, durchgängigen Spundwand in den bestehenden Damm, der als „Anböschung“ vollständig erhalten bleibt |
Nutzung von Spundwänden | Zur zusätzlichen Sicherung nur dort, wo der Damm wegen angrenzender Bebauung schmaler sein muss | Durchgängig und so bemessen, dass die Belastungen voll von der Spundwand aufgenommen werden |
Damm-verteidigungs-weg | Erforderlich wegen Verwundbarkeit von Dämmen in Erdbauweise und von DIN 19712 vorgeschrieben | Nicht erforderlich, da Hochwasserschutzwand nicht brechen oder durchsickern kann. Nach DIN 19712 daher auch nicht erforderlich. Zugang und Zufahrt auf Betriebsweg jederzeit möglich |
Bäume nach DIN 19712 | nicht zulässig | zulässig |
Auswirkungen auf die Natur | Vollständiger Verlust des Baumbestandes | Mindestens 80 Prozent der Bäume bleiben erhalten |
Sicherheit vor Hochwasser | Hoch | Sehr hoch |
Geschätzte Bauzeit | 4-5 Jahre | 12-18 Monate |
Basis für Kosten-kalkulation | Abtragen des bestehenden Damms, Aufbau eines neuen Damms, partielles Einbringen von Spundwänden, Ausgleichsmaßnahmen für Baumverlust, rechtliche Auseinandersetzungen | Einbringen einer selbst tragenden, durchgängigen Spundwand in den bestehenden Damm |